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Grünzonenplan für die Region Wels-Grieskirchen

Für die Verordnung des sogenannten „Grünzonenplan“ in der Region Wels-Grieskirchen sollen 33.000 Hektar Grünland vor Umwidmung in Bauland geschützt werden. 17.000 Hektar davon – also mehr als die Hälfte – sind Ackerflächen.

„Es ist gesichert, dass sich aktive landwirtschaftliche Betriebe auch zukünftig entwickeln können. Durch die genaue Analyse für meine Gemeinde Fischlham und die Rückmeldungen meiner Bürgermeister-Kollegen konnte ich in die entsprechende Verordnung drei wichtige Punkte fixieren!“, zeigte Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger auf.

Die Entwicklung der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe wird nicht beschränkt, gesichert durch:

  1. Die regionale Grünzone beinhaltet keine Vorgaben für die Art der Bewirtschaftung.
  2. Es gibt keine Auswirkungen auf die Bebaubarkeit innerhalb der bestehenden Widmungskategorie. So können auch zukünftig land- und forstwirtschaftliche Gebäude sowie Um-, Zu- und Ausbauten entsprechend der bisherigen Raumordnungs- und baurechtlichen Vorschriften erfolgen.
  3. Umwidmungen für Betriebe der bodenunabhängigen Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere sind nicht von den Maßnahmen des Programms umfasst. Beispielsweise sind Stallbauten in der Grünzone Wels-Land & Grieskirchen weiterhin möglich.
Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger hat die Anliegen der Bäuerinnen und Bauern mit dem zuständigen Landesrat Markus Achleitner besprochen: Drei zentrale Punkte sind so im anstehenden Grünzonenplan für Wels-Grieskirchen fixiert worden.

„Der dritte Punkt ist gerade für die Vielzahl an Schweinebauern in unserer Region wichtig. Die Land- und Forstwirtschaft unterstützt naturgemäß jedes Programm, das den Boden schützt. Eine zukünftige Entwicklung für aktive Betriebe muss aber immer möglich bleiben. Dafür habe ich mich eingesetzt“, so Lindinger abschließend.

Dass die Richtung stimmt, belegen auch die Zahlen aus der entsprechenden Presseunterlage. Seit 2021 gibt es klare Rückgänge bei der Flächeninanspruchnahme sowohl bei Bauland wie auch Verkehr in Oberösterreich.

Was sind die die drei wichtigsten Punkte der Sachraum-Ordnungsprogramme/regionalen Grünzone?

  1. Schutz von Grünland und Erhalt von Ackerflächen: Rund 33.000 ha Grünland im Raum Wels-Grieskirchen werden vor Umwidmung in Bauland geschützt – insbesondere entlang von Gewässern, zusammenhängenden Waldgebieten sowie beim bestehenden Netz an ergänzenden Freiräumen.
  2. Grünzonen sichern: Grün- und Freiraumnetz erhalten beispielsweise auch für landschaftsgebundene Naherholung oder überörtliche Kaltluftströme
  3. Bestehende Grünzonen: In Linz-Umland und Eferding werden bereits große Flächen durch regionale Grünzonen geschützt.

Mehr Infos: Bauernzeitung vom 10. April 2025.