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Gemeinsam mit Staatssekretärin Claudia Plakolm im Austausch mit Jugendlichen in Wels-Land

Gemeinsam an einem Tisch mit Staatssekretärin Claudia Plakolm und Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger sprechen die Jugendlichen jene Themen an, die sie beschäftigen. (Fotocredit: BKA/Melicharek)

„Jede Politik ist Jugendpolitik, da Entscheidungen, die jetzt getroffen werden, junge Menschen am längsten betreffen!“, betont Staatssekretärin Claudia Plakolm. Sie war in Wels-Land unterwegs, um sich mit Jugendlichen auszutauschen und deren Anliegen in ihre tägliche Arbeit mitzunehmen.

Jüngste OÖVP-Gemeinderätin in OÖ kommt aus Lambach

Lilli Huber (18 Jahre) ist nicht nur die jüngste OÖVP-Gemeinderätin in Oberösterreich. Die Studentin ist auch engagiertes Mitglied bei der FF Lambach. Gemeinsam mit der Leitung der Landjugend Wels-Land und Vorstandsmitgliedern der Landjugend Edt-Lambach fand ein konstruktiver Austausch mit der Jugend-Staatssekretärin statt. Von der Ausbildung – sprich Lehre, Matura, Studium – bis zu psychischen Problemen enttabuisieren sowie Ehrenamt und Veranstaltungen reichte die breite Themenpalette, die die Jugendlichen mit Staatssekretärin Claudia Plakolm offen diskutierten.

„Die Schule vermittelt Gott sei Dank ein sehr breites Wissensspektrum – von Gedichtinterpretationen bis zu Konfidenzintervallen. Wir brauchen aber auch handfestes Wissen für den Alltag. Da gehört für mich politische Bildung, Digitalisierung und vor allem auch Finanzbildung dazu. Denn Junge Menschen müssen wissen, was die Ratenfinanzierung des Handys und der Besitz von Wertpapieren bedeutet, wo man vorsichtig sein muss und welche Finanzprodukte Chancen – gerade auch für den Vermögensaufbau – bieten. Mit Bildungsminister Martin Polaschek & Finanzminister Magnus Brunner habe ich für dieses Anliegen starke Partner an meiner Seite“, machte Claudia Plakolm deutlich.

Staatssekretärin Claudia Plakolm
Seit Herbst 2021 gehört Lilli Huber (3.v.re.) dem Lambacher Gemeinderat an. Mit ihren 18 Jahren nimmt sie große Verantwortung wahr, was nicht nur ihre Eltern Ingrid und Alexander Huber (3.u.4.v.li), sondern auch Bgm. Johannes Moser (1.v.li.) und Freundin Sophie Gessl (2.v.li.) freut und stolz macht. (Fotocredit: ÖVP WL)

Das Thema „Veranstaltungen und Ehrenamt“ stand beim Besuch der Landjugend, Ortsbauernschaft und Bäuerinnen Eberstalzell beim Aufbau für die „Zeller Mostkost“, im Zentrum. Klare Rahmenbedingungen für Veranstalter waren dabei von allen Seiten ein großes Anliegen. Das Ehrenamt braucht die Gesellschaft und umgekehrt!

„Der Diskurs mit den Jugendlichen zeigt, dass sie sich intensiv mit Gegenwart und Zukunft beschäftigen. Dabei interessieren sie sich nicht nur für Politik, sondern vor allem auch für Lösungen, die es zum Glück immer wieder gibt!“, sagt Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger, der mit Staatssekretärin Claudia Plakolm im Bezirk unterwegs war.

Klaus Lindinger
Klaus Lindinger (li.) und Claudia Plakolm (2.v.re.) im informativen Austausch mit Bernadette Kraus (2.v.li., LJ-Leiterin Eberstalzell) und Jürgen Pernegger (re., LJ-Leiter Eberstalzell), die mit ihrem Team gerade für die Zeller Mostkost aufbauten. (Fotocredit: ÖVP WL)

TEUERUNGEN FÜR DIE MENSCHEN ABFEDERN

Wir erleben derzeit in vielen Bereichen Teuerungen, die die Menschen in Österreich unmittelbar spüren. Umso wichtiger ist es nun, die Menschen in Österreich zu entlasten, die Teuerungen auszugleichen, die höheren Preise abzufedern.

Bereits durch die Beschlüsse zur ökosozialen Steuerreform sind wichtige Entlastungen spürbar. Zusätzlich beschloss das Parlament bereits im Jänner ein erstes Paket zum Teuerungsausgleich in Höhe von 1,7 Milliarden Euro. Darin enthalten: 300 Euro Teuerungsausgleich für besonders vulnerable Gruppen, 150 Euro Energiekostenzuschuss und die Streichung des Ökostromförderbeitrags sowie der Ökostrompauschale. Mit diesem Paket ist Österreich in Europa führend, sowohl was das Volumen, als auch die Geschwindigkeit betrifft. Insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von dem Paket mit bis zu 800 Euro pro Jahr.

Zwei Entlastungspakete mit knapp 4 Mrd. Euro Volumen

Da es angesichts der weiteren Teuerungen aufgrund des Ukraine-Krieges mehr braucht, hat sich die Bundesregierung entschieden, noch weitere Entlastungen auf den Weg zu bringen. In der Folge ist im Nationalrat (März-Plenum) ein zweites Paket beschlossen worden, das Menschen und Wirtschaft im täglichen Leben weiter entlasten wird.

Es sieht zeitlich befristet eine 50%-ige Erhöhung des Pendlerpauschales und Vervierfachung des Pendlereuros, 150 Millionen Euro für Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und Angebotserweiterung, die 90%-ige Senkung der spezifischen Energieabgaben, Entlastung für inländische KMU mit hohem Treibstoffaufwand und mehr vor; in Summe sind weitere zwei Milliarden Euro geplant.

Die beiden Pakete gemeinsam bringen also 4 Milliarden Euro Entlastung für die Österreicherinnen und Österreicher. Während in anderen EU-Staaten kurzfristige Maßnahmen, wie zum Beispiel temporäre Preisobergrenzen gesetzt werden, fokussiert die österreichische Bundesregierung auf längerfristige Maßnahmen, um auf die prognostizierte Inflation zu reagieren.

Mit dem Entlastungsrechner unter bmf.gv.at/entlastungsrechner kann sich jede und jeder bequem ausrechnen, wie hoch die persönliche Entlastung ist.

Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger (v.li.), gf. Stadtparteiobfrau Abg.z.BR Alexandra Platzer und Abg.z.NR Laurenz Pöttinger geben Einblick in die kurz- wie langfristigen Maßnahmen des Bundes, um die Teuerung für die Menschen abzufedern. Die ersten Schritte der ökosozialen Steuerreform sind seit Jänner in Kraft. Aufgrund der massiven Teuerung gab es im Jänner (Entlastungspaket I) und März (Entlastungspaket II) Beschlüsse im Parlament, die in Summe knapp 4 Mrd. Euro umfassen.

„Die Volkspartei hat im Parlament und in der Bundesregierung schnell reagiert und mehrere Maßnahmenpakete im Kampf gegen die Teuerung auf dem Weg gebracht. Insgesamt werden vier Milliarden Euro in die Hand genommen, um die Teuerung einzudämmen“, informiert Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger. „Die Mittel werden zielgerichtet eingesetzt und sollen jene unterstützen, die besonders stark von der Teuerung betroffen sind: Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen, Familien, Pendler, Seniorinnen und Senioren, Landwirte und energieintensive Unternehmen.“, so Bezirksparteiobmann Abg.z.NR Bgm. Ing. Klaus Lindinger

Die zunehmenden Preissteigerungen sind überall im täglichen Leben zu spüren. Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale und die Vervierfachung des Pendlereuros, sowie durch die Preissenkungen im öffentlichen Verkehr haben wir als Volkspartei unkomplizierte und schnelle Hilfen für die breite Bevölkerung in Österreich geschaffen.“, hält der Abgeordnete Pöttinger fest. „Hohe Energiepreise stellen unsere Betriebe vor fast unlösbare Aufgaben. Die durch den Krieg in der Ukraine entstandene Materialverknappung ist in vielen Bereichen eine echte Bedrohung für den Fortbestand unserer Betriebe. Deshalb entlasten wir energieintensive Klein- und Mittelbetriebe, insbesondere im Bereich Handwerk, mit einer Treibstoffrückvergütung. Außerdem werden die Erdgasabgabe und die Elektrizitätsabgabe bis 30. Juni 2023 um 90% gesenkt. Ich sehe es als unsere Pflicht unserer Bevölkerung und den Betrieben in dieser schweren Zeit finanziell unter die Arme zu greifen, damit wir auch diese Herausforderung gut meistern können.“, so der Abgeordnete Laurenz Pöttinger.

Mit der Senkung der 2. und 3. Tarifstufe von 35 Prozent auf 30 Prozent und 42 Prozent auf 40 Prozent profitieren 3,8 Millionen Lohnsteuerzahlende. Durch die Erhöhung der SV-Rückerstattung und die Anhebung des Pensionistenabsetzbetrages werden niedrige Einkommen und Pensionen bereits ab 2022 zusätzlich spürbar entlastet!“, betont Abg.z.BR Alexandra Platzer, MBA. „Mit dem Energiekostenausgleich in Höhe von 150 € helfen wir jenen, die besonders unter der Teuerung leiden. Es gilt rasch zu handeln und die steigenden Energiekosten für die Menschen abzufedern“.

WAS SIND DIE KONKRETEN MASSNAHMEN DER ÖKOSOZIALEN STEUERREFORM, DIE HEUER UND 2023 SPÜRBAR SIND?

Langfristige MaßnahmenDetailsEntlastung
Senkung der zweiten EinkommenssteuerstufeSenkung von 35% auf 30% ab Juli 2022 (Mischsteuersatz für das ganze Jahr 2022: 32,5%)Bis zu 650 € pro Jahr zusätzlich pro Arbeitnehmer/in
Senkung der dritten EinkommenssteuerstufeSenkung von 42% auf 40 % ab Juli 2023 (Mischsteuersatz für das ganze Jahr 2023: 41 %)Bis zu 580 € pro Jahr zusätzlich
Erhöhung des SV-BonusEntlastung der Gering-verdiener/innen rückwirkend für 2021Bis zu 250 € pro Jahr zusätzlich
Erhöhung des Pensionisten-absetzbetragesPensionistenabsetzbetrag von 600 € auf 825 € Erhöhter Pensionisten-absetzbetrag von 946 € auf 1.214 €Pensionistenabsetzbetrag bis zu 225 € Erhöhter Pensionisten-absetzbetrag bis zu 250 €
Erhöhung des Familienbonus für minderjährige KinderErhöhung von 1.500 € auf 2.000 € (ab Juli 2022)500 € mehr pro Kind und Jahr
Erhöhung des Familienbonus für über 18-JährigeErhöhung des Familienbonus von 500 € auf 650 €150 € mehr pro Kind und Jahr
Erhöhung des KindermehrbetragesErhöhung des Kindermehrbetrages von 250 € auf 450 €200 € mehr pro Kind und Jahr
Einführung des Regionalen KlimabonusDer regionale Klimabonus wird in vier Stufen (100, 133, 167 oder 200€) eingeführt. Für Kinder gibt es einen Zuschlag von 50%.WL: 167 oder 200 €/Jahr WE: 133 €/Jahr GR:  167 oder 200 €/Jahr

Welche Maßnahmen sind angesichts der Teuerungen befristet beschlossen worden?

Kurzfristige MaßnahmenDetailsEntlastung
Aussetzung der Ökostrom-Pauschale und Entfall des Ökostrom-FörderbeitragesÖkostrom-Kosten für Betriebe und Haushalte werden für das Jahr 2022 auf null gesetzt.Bis zu 650 € pro Jahr zusätzlich.
Energiekostenausgleich (Details zur Abwicklung siehe S. 5)Jeder Haushalt mit einem Einkommen bis zur ein- bzw. zweifachen ASVG-Höchstbeitragsgrundlage erhält im April automatisch einen Gutschein.Einmalig 150 € pro Jahr zusätzlich
Teuerungsausgleich für besonders vulnerable GruppenZusätzlich zur bereits beschlossenen Einmalzahlung von 150 € werden Arbeitslose, Mindestsicherungs- und Studienbeihilfen-Bezieher sowie Mobilitäts-stipendiaten mit weiteren 150 € unterstützt.Einmalig 300 €

Pendlerpauschale und Pendlereuro:

Bis zum 30. Juni 2023 wird das Pendlerpauschale um 50% erhöht, sowie der Pendlereuro vervierfacht. Für Negativsteuerbezieher gibt es einen einmaligen negativsteuerfähigen Betrag in Höhe von 100 Euro. Das entspricht einem Entlastungvolumen in Oberösterreich von rund 70 Mio. Euro (in ganz Österreich sind es über 400 Mio. Euro). Durchschnittlich werden pro oö. Pendler/in € 236,31 an Entlastung spürbar.

Zwei Beispiele:

  • Großes Pendlerpauschale: In einem Haushalt pendeln beide Personen in die Arbeit (und zurück) und haben Anspruch auf ein großes Pendlerpauschale zwischen 20-40 km (Pendelweg 30 km. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei 1.700 Euro bzw. 1.200 Euro.
Monatliches Bruttoeinkommen1.700 Euro1.200 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro alt520 Euro200 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro neu902 Euro300 Euro
Entlastung382 Euro100 Euro
Beispiel großes Pendlerpauschale
  • Kleines Pendlerpauschale: In einem Haushalt pendeln beide Personen in die Arbeit (und zurück) und haben Anspruch auf ein kleines Pendlerpauschale zwischen 40-60 km (Pendelweg 30 km. Das monatliche Bruttoeinkommen liegt bei 3.000 Euro bzw. 2.000 Euro.
Monatliches Bruttoeinkommen3.000 Euro2.000 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro alt614 Euro735 Euro
Pendlerpauschale und Pendlereuro neu1.212 Euro1.388 Euro
Entlastung599 Euro653 Euro
Beispiel kleines Pendlerpauschale

Energiekosten und Ökologisierung:

Förderaktion „Sauber Heizen für alle“

Das ist eine Förderaktion des Bundes, die seit Jänner 2022 bis maximal 31. Dezember 2022 läuft. Dadurch können einkommensschwächere Haushalte bis zu 100 % Förderung für den Tausch von einem Öl oder Gaskessel auf ein Nachhaltiges System erhalten. Gerade ältere Wohnhäuser und damit oft auch ältere Personen profitieren von dieser Förderaktion. Für den Einkommensnachweis genügt aber auch der Nachweis einer GIS-Befreiung oder der Nachweis, dass eine Heizkostenförderung besteht. Die Details zu dieser ökologisch und ökonomisch sinnvollen Maßnahmen finden Sie unter: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/sauber-heizen-fuer-alle-2022.html

Energiekostenausgleich

Aufgrund der Teuerungen, die maßgeblich von den steigenden Energiepreisen getrieben sind, hat die Bundesregierung beschlossen, einen einmaligen Zuschuss zur Abfederung der Auswirkungen der Teuerungen in Höhe von 150 Euro zu gewähren. Jedem Haushalt, der in Österreich einen Hauptwohnsitz hat, wird automatisiert ein Gutschein zugeschickt. Der Energiekostenausgleich wird von der Jahresabrechnung des Stromlieferanten abgezogen und ab April versendet. Bei einem Einpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 55.000 Euro, bei einem Mehrpersonenhaushalt bei 110.000 Euro. (= ein- oder zweifache ASVG-Höchstbeitragsgrundlage)

Klimaticket für Grundwehr- und Zivildiener ab 1. April 2022:

Grundwehr- und Zivildiener, die ab dem 1. April 2022 ihren Dienst am Staat antreten, erhalten kostenlos das KlimaTicket. Sie können daher in ganz Österreich mit den Öffis unterwegs sein, ohne zusätzliche persönliche Kosten. Das KlimaTicket gilt für die Dauer des Zivil- und Grundwehrdienstes und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, U-Bahn, Bim, Zug). Auch Soldatinnen und Soldaten in Ausbildung und Zeitsoldaten profitieren vom KlimaTicket. Insgesamt können daher bis zu 30.000 junge Menschen pro Jahr dieses Angebot nutzen. Bisher konnte nur eine Freifahrt vom Wohn- zum Dienstort oder eine ÖBB ÖsterreichCard beantragt werden, mit dem KlimaTicket sind nun alle öffentlichen Verkehrsmittel in ganz Österreich inkludiert. Ausgestellt wird das Klimaticket ab sofort an allen Servicestellen der KlimaTicket Vertriebspartner, dazu zählen etwa die Schalter der ÖBB, der Westbahn und der teilnehmenden Verkehrsverbünde.

Preissenkungen im öffentlichen Verkehr:

150 Mio. Euro werden seitens des Bundes für Preissenkungen und Angebotserweiterungen im öffentlichen Verkehr fix eingeplant.

Senkung der spezifischen Energieabgaben:

Erdgasabgabe und Elektrizitätsabgabe werden befristet um rund 90 % reduziert. Das bringt insgesamt rund 900 Mio. Euro Entlastung.
(500 Mio. € Haushalte, 407 Mio. € Unternehmen)

Unterstützung für die Wirtschaft:

Entlastung von inländischen KMUs mit hohem Treibstoffaufwand und Liquiditätshilfe für Unternehmen

Unterstützung für Betriebe zum raschen Umstieg auf alternative dekarbonisierte Antriebsformen

Investitionsoffensive Energieunabhängigkeit für Windkraft- und PV-Projekte

STEUERREFORM BRINGT REIHE VON ENTLASTUNGEN FÜR MENSCHEN IM RAUM WELS

Kleine und mittlere Einkommensbezieher sowie Familien profitieren im Besonderen von den Maßnahmen der ökosozialen Steuerreform.

„Mit der vom Nationalrat beschlossenen ökosozialen Steuerreform setzt die Volkspartei ihren Weg der steuerlichen Entlastung gerade für kleine und mittlere Einkommensbezieher, Familien und arbeitende Menschen fort. Die ökosoziale Steuerreform bringt mit einem Volumen von rund 18 Milliarden Euro die höchste Entlastung in der Geschichte unseres Landes. Die ÖVP löst nun das ein, was sie versprochen hat: mehr Geld für jene, die täglich hart arbeiten und für eine Familie Verantwortung tragen“, betonen Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger und BR Alexandra Platzer, MBA.

Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger und BR Alexandra Platzer, MBA
Die Abgeordneten Bgm. Klaus Lindinger (Wels-Land, Nationalrat) und Alexandra Platzer (Wels-Stadt, Bundesrat) zeigen auf, wie viele Menschen in der Region von der ökosozialen Steuerreform profitieren. (Foto: ÖVP Parlamentsklub)

Konkret werden die zweite und dritte Steuerstufe gesenkt (von 35 auf 30 % und von 42 auf 40%). Der erst 2018 eingeführte und erfolgreiche Familienbonus von 1500 Euro pro Kind und Jahr wird um 500 Euro auf 2.000 Euro erhöht.

„Der Familienbonus ist eine steuerpolitische Erfolgsgeschichte und hat seit der Einführung fast eine Million Familien um mehrere Milliarden Euro entlastet. Von der jetzigen Erhöhung des Familienbonus, der Senkung der Lohnsteuerstufen sowie dem neu geschaffenen Klimabonus sind auch in unserem Bezirk tausende Familien, Arbeitnehmer/innen, Pensionisten und Unternehmer betroffen“, so Lindinger und Platzer weiter.

Abgeordnete Lindinger und Platzer

Mit dem neu geschaffenen Klimabonus werden besonders die ländlichen Regionen gestärkt.

„Nachdem ich selber aus einer kleineren Gemeinde komme, weiß ich, dass nicht überall eine Zug- oder Bushaltestelle mit 5-Minuten-Taktung um die Ecke ist. Auch wenn kontinuierlich in die Verbesserung des öffentlichen Verkehrs investiert wird, sind viele Menschen im Bezirk an ihr Auto gebunden. Daher war es uns als Volkspartei wichtig, dass gerade die ländlichen Regionen bei den ökologischen Komponenten der Steuerreform stark berücksichtigt werden“, macht Klaus Lindinger den Anspruch der Volkspartei deutlich.

Konkret bedeutet die Steuerreform in Zahlen für Wels-Land und Stadt Wels :

Familienbonus und Kindermehrbetrag: knapp 16.000 Kinder in Wels-Land und rund 12.000 Kinder in der Stadt Wels sind vom Kindermehrbetrag und der Erhöhung des Kinderbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Jahr betroffen

Weniger Lohnsteuer und SV-Rückerstattung: ca. 57.000 Arbeitnehmer sowie Pensionisten in Wels-Land und rund 47.000 in der Stadt Wels sind von der Senkung der beiden Tarifstufen und der Rückerstattung von SV-Beiträgen betroffen. Entlastungsvolumen für den Bezirk Wels-Land sind somit etwas über 30 Millionen Euro.

Unternehmensentlastung: Mehr als 5.000 Unternehmen in Wels-Land und mehr als 3.000 in der Stadt Wels können die Tarifsenkung, die Erhöhung des Gewinnfreibetrages und Einführung des Investitionsfreibetrages nutzen.

Körperschaftssteuer: Rund 1.100 Betriebe in Wels Land sowie der Stadt Wels profitieren von der schrittweisen Senkung der Körperschaftssteuer

Klimabonus: Etwa 74.000 Menschen im Wels-Land werden durch den Klimabonus um knapp 12 Mio. Euro entlastet. In der Stadt Wels sind rund 62.000 Menschen mit mehr als 7,3 Mio. Euro vom Klimabonus betroffen.

Quelle: Berechnungen ÖVP Klub
Weitere Infos zur Steuerreform sind unter www.bmf.gv.at erhältlich

Blumengruß zum Valentinstag für den Krisenstab

Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger und ÖVP-Bezirksgeschäftsführerin Monika Neudorfer nahmen den Valentinstag zum Anlass, um dem Team des Krisenstabs der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land ein Blumengruß zu überreichen. Zur Stärkung hatten sie auch regionale Beugerl mit dabei.

Fast zwei Jahre sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksverwaltungsbehörden, der Einsatzorganisationen und des Bundesheeres besonders gefordert. Die Corona-Pandemie stellt sie immer wieder vor neue Herausforderungen.

Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger (Mitte) dankte dem Team des Krisenstabs – an der Spitze Bezirkshauptfrau MMag. Elisabeth Schwetz – einmal mehr mit einem frühlingshaften Valentinstaggruß und regionale Beugerl.

„Alle Menschen sind weltweit von dem Virus in ihrem Leben betroffen, doch gerade im Bereich der Verwaltung passiert viel persönlicher Kontakt mit jenen, die positiv getestet wurden oder Kontaktpersonen sind. Zumeist hat man es mit Ausnahmesituationen zu tun, die aber bewältigt werden müssen!“, sagt Klaus Lindinger. „Danke für euren engagierten und kompetenten Einsatz sowie den immer freundlichen Ton auf den Lippen!“

Klaus Lindinger

Landwirtschaftsministerium schnürt neues Paket mit „Verlustersatz II“ für indirekt Betroffene

Mit dem „Verlustersatz II“ können indirekt Betroffene, die gewisse Kriterien erfüllen, Unterstützung bei der AMA ab April 2022 beantragen. Abg.z.NR Klaus Lindinger und VLV-Obmann LKR Markus Brandmayr begrüßen die „Neuauflage“, die Bundesministerin Elisabeth Köstinger in dieser Woche bekannt gegeben hat.

Große Herausforderungen für die Landwirtschaft

Die Landwirtschaft steht nicht zuletzt durch stark gestiegene Betriebsmittelkosten, Rückstau bei schlachtreifen Tieren durch Personalausfälle und die in Europa grassierende Schweinepest vor großen Herausforderungen. Zudem traf sie die Schließung der Gastronomie und Hotellerie als „Zulieferer“ enorm, im Besonderen die Schweinebranche. Aus diesem Grund hat Bundesministerin Elisabeth Köstinger den „Verlustersatz für indirekt Betroffene in der Landwirtschaft“ neu aufgelegt.

Wirksame Maßnahme zur Unterstützung für Bäuerinnen und Bauern

„Bundesministerin Elisabeth Köstinger hat gemeinsam mit den bäuerlichen Interessenvertretern ein Hilfspaket erarbeitet, das die Nöte der Landwirte lindern soll. In meinem Heimatbezirk Wels-Land gibt es 665 Schweinebauern, die durch den ‚Verlustabsatz II‘ Unterstützung beantragen können!“, informiert Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger.

VLV-Obmann LKR Markus Brandmayr (Eberstalzell) ist für die Mitglieder gerne Ansprechpartner und trägt die Sorgen der Bauern an die entscheidenden Stellen weiter. Gemeinsam mit Abg.z.NR Klaus Lindinger sieht er den Verlustersatz II dringend notwendig. Beide sind überzeugt, dass eine Änderung der Preisgestaltung für bäuerliche Produkte unumgänglich ist. „Nur faire Erzeugerpreise sowie eine Bündelung der bäuerlichen Kräfte sichern das heimische Schnitzel!“, betonen Lindinger und Brandmayr.

Sämtliche bäuerlichen Interessensvertreter wie Bauernbund, Landwirtschaftskammer und im Besonderen auch der Verband der landwirtschaftlichen Veredelungsproduzente (=VLV) haben sich für eine Entlastung der besonders geplagten Schweinbranche stark gemacht.

„Der VLV hat sich intensiv für Unterstützungen stark gemacht, da gerade die Schweineproduzenten in den letzten Jahren massiv unter Druck standen bzw. stehen. Die Stärke unseres Verbandes sind die Mitglieder. Je mehr wir davon im VLV bündeln, umso besser: Denn umso größer ist unser Gewicht, gegenüber den anderen Marktteilnehmern entlang der Wertschöpfungskette!“, betont VLV-Obmann LKR Markus Brandmayr, dass die Schlagkraft im Wesentlichen von den Mitgliedern bestimmt wird.

Die gesamten 665 Schweinebetriebe in der Region Wels-Land/Wels-Stadt machen beachtliche 25 Prozent der oö, Schweineproduktion aus.

Voraussetzungen für die Unterstützung:

  • Landwirtschaftlicher Betrieb, der im Betrachtungszeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 einen entsprechenden Verlust im Betriebszweig erlitten hat.
  • Ein Verlust von zumindest 30 % des Deckungsbeitrags im Betriebszweig ist Voraussetzung für den Zuschuss. (Anm.: Das betrifft eine Vielzahl an heimischen Schweinebauern).
  • 70 Prozent des pauschal ermittelten Einkunftsverlustes werden als Zuschuss gewährt.
  • Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
  • Die Förderung wird mit 100.000 EUR gedeckelt.
  • Die Beantragung erfolgt über die Agrarmarkt Austria (AMA) ab April 2022. Exakte Beiträge je Mastschein und Zuchtsau werden im April 2022 von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen vorgenommen.

Wels-Land-Gemeinden bekommen in Summe 1.736.470,00 Euro mehr vom Bund

Nationalrat beschließt Gemeindepaket in Höhe von 275 Millonen Euro – Finanzausgleich bis Ende 2023 verlängert

Mit einem zusätzlichen Gemeindepaket wurde in der vergangenen Nationalratssitzung der laufende Finanzausgleich um weitere zwei Jahre bis Ende 2023 verlängert. Für die Gemeinden ist ein eigenes Paket im Ausmaß von 275 Millionen Euro beschlossen worden.  

„Für die Gemeinden im Bezirk Wels-Land bedeutet dies insgesamt zusätzliche Finanzmittel in der Höhe von 1.736.470,00 Euro“, betont Abg.z.NR Bgm. Klaus Lindinger.

Klaus Lindinger

Nicht nur die Pandemie habe viele Gemeinden in den vergangenen zwei Jahren vor besondere Herausforderungen gestellt. „Aber auch neben Corona werde die Aufgaben von Gemeinden nicht weniger, sondern mehr. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrung als Bürgermeister muss ich festhalten, dass die Gemeinde oft erste Ansprechpartnerin für gewissermaßen alle Bürgeranliegen ist. Grundsätzlich sind die Gemeinden von der Verwaltung, der Kinderbetreuung, das schulische Angebot, über die Pflege(finanzierung), Verkehrssicherheit, schnelles Internet bis hin zu Wohnungsangebote zuständig.  Dazu braucht es auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung der Gemeinden für ihre Arbeit“, betont Klaus Lindinger weiter.

„Im Bezirk Wels-Land, der nicht zuletzt aufgrund der verkehrsgünstigen Lage und der zahlreichen Arbeitsplätze ein Zuzugsgebiet ist, hilft dieses zusätzliche Paket gerade den kleineren Gemeinden. So ist wieder ein finanzieller Spielraum gewonnen, der letztendlich den Menschen vor Ort zu Gute kommt!“, betont Bürgermeister Lindinger.

Der Finanzausgleich regelt die gesamte Verteilung der Steuereinnahmen zwischen dem Bund, den Ländern, Städten und Gemeinden.